Neues zum Tanzen in der Horlecke vom 20.12.2020
Liebe Mitglieder, liebe Trainer,
Wir hoffen es geht euch gut, ihr seid gesund und kommt gut durch diese schwierige Zeit.
Einen Großteil der ausgefallenen Trainingsstunden 2020 haben wir zum Glück in den Ferien nachholen können.
Dank an unsere Mitglieder
Neben dem erneuten Dank an unsere Mitglieder für eure Treue, möchten wir euch darüber informieren, dass wir auf die Mitgliedsbeiträge im Januar verzichten. Im Januar bleiben die Mitgliedschaften beitragsfrei bestehen.
Wir hoffen, dass wir bald wieder starten können und freuen uns auf das Wiedersehen.
Wir wünschen euch und euren Familien ein schönes, besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes, glückliches Jahr 2021
Der Vorstand
Liebe Tänzerinnen und Tänzer,
auf Grund der neuesten Coronaschutzverordnung, ist der Freizeit und Amateur-Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Aus diesem Grund bleibt das Vereinsheim vom
2. November 2020 bis 6. Januar 2021
geschlossen.
Kommt gut und gesund durch diese Zeit.
Der Vorstand
Liebe Tänzerinnen und Tänzer,
auf Grund der neuen Coronaschutzverordnung der Bundesregierung vom 27.10.2020. ist der Freizeit und Amateur-Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Aus diesem Grund bleibt das Vereinsheim vom
2. November 2020 bis 30. November 2020
geschlossen.
Kommt gut und gesund durch diese Zeit.
Der Vorstand
Wir haben den Tanzbetrieb, unter Einhaltung aller Hygiene Vorschriften, in unserem Vereinsheim in der Horlecke weitgehend wieder aufgenommen.
Bitte nehmt Kontakt zu euren Trainern auf.
Wir freuen uns, wenn wir uns alle wiedersehen.
Liebe Mitglieder,
ab Sonntag, den 17. Mai 2020, werden wir unseren Trainingsbetrieb für die Erwachsenen Breitensportpaare wieder aufnehmen. Wir müssen uns nach der aktuell gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein - Westfalen vom 11.05.20 richten.
Wir beschränken die Anzahl der Personen, die sich zur gleichen Zeit im Trainingssaal aufhalten dürfen, auf
14 (Vierzehn) Personen.
Verhaltenspflichten
- Betreten der Trainingsstätte ausschließlich mit Mund / Nasenschutz.
- Händedesinfektion nach Betreten und beim Verlassen der Trainingsstätte.
- Beachtung der Abstandsregelung von mindestens 1,5 Meter zwischen Person.
- Alle Räume, außer des Trainingssaales und der Toiletten, sind geschlossen und nicht zu betreten.
- Jeder Teilnehmer muss vor Beginn der Trainingseinheit eine Erklärung zur eigenen Gesundheit und Anerkennung der Verhaltensregeln abgeben.
- Es wird eine Anwesenheitsliste geführt.
- Bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportstätte durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
- Die Tische und Stühle im Saal dürfen nicht benutzt werden.
- Fahrgemeinschaften zur Trainingsstätte sind außerhalb von in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen nicht zulässig.
Viele Grüße
der Vorstand TSA
Tatjana Menzel
Kontrolle der Regelungen bezüglich des Trainingsbetriebs
Eine Überprüfung kann jederzeit erfolgen. Die Kontrolle erfolgt engmaschig und
eventuelles Fehlverhalten wird zur Anzeige gebracht.
Die Gesundheitsbehörde hat jederzeit das Recht, die Einhaltung der Bedingungen
zu überprüfen.